Als Wirtschaftsprüfer prüfen wir die Jahres- und Konzernabschlüsse von Unternehmen und Organisationen. Dabei sorgen wir für eine unabhängige und objektive Beurteilung der Finanzlage und der wirtschaftlichen Entwicklung. Unsere Arbeit umfasst unter anderem die Prüfung der Buchführung, die Bewertung von Vermögensgegenständen und die Überprüfung von Risikomanagementsystemen. Durch unsere Tätigkeit schaffen wir Vertrauen in die Aussagekraft der Abschlüsse und sorgen für eine verlässliche Grundlage für unternehmerische Entscheidungen. Kontaktieren Sie uns, um von unserer Expertise und unserem umfassenden Know-how im Bereich der Wirtschaftsprüfung zu profitieren.
Neben vielen langjährigen mittelständischen Unternehmen haben wir als Mandanten auch etliche kommunale und öffentlich-rechtliche bzw. gemeinnützige Betriebe und Einrichtungen aller Rechtsformen.
+ Bauwesen
+ Handel
+ Energie
+ Produktion
+ Metallverarbeitung
+ Maschinenbau
+ Chemie
+ Textilindustrie
+ Filtertechnik
+ Dienstleistungen
+ Immobilien
+ Stadtwerke und Netze
+ Verkehr
+ Sozialverbände
+ Alten- und Pflegeheime
+ Abfall
+ Wasser und Abwasser
+ Freizeiteinrichtungen
+ Wirtschaftsförderung
+ Privatschulen und -Kindergärten
Hier finden Sie Antworten zu den Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers, den Kosten, den Vorteilen einer Wirtschaftsprüfung sowie der Bedeutung und Notwendigkeit einer Prüfung.
Die Aufgaben sind sehr vielfältig. Sie umfassen unter anderem die verpflichtenden oder freiwilligen Prüfungen von Jahresabschlüssen. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind nach § 316 Abs. 1 HGB verpflichtet, Ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Auch bestimmte andere Gesellschaftsformen, Anstalten, Kapitalgesellschaften in öffentlicher Hand und wirtschaftliche Vorgänge sind durch einen Wirtschaftsprüfer zu überprüfen. Immer dann, wenn Sie zur Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer verpflichtet sind, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.
Die Wirtschaftsprüfung ist eine Vorbehaltsaufgabe, das bedeutet, dass diese Aufgabe nur durch Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorgenommen werden darf, die öffentlich bestellt sind. Eine Liste der Wirtschaftsprüfer in Deutschland ist unter https://www.wpk.de/register/ einsehbar.
Überall dort, wo eine Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer vorgesehen ist, ist diese zwingend durchzuführen. Die Nichteinhaltung kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden. Spätentens bei der Offenlegung wird der Mangel der Nichtprüfung aufgedeckt. Sprechen Sie uns deshalb rechtzeitig an.
Die Pflichten insbesondere von Kapitalgesellschaften und Unternehmen in bestimmten Branchen sind sehr komplex und nicht immer offenkundig. Der Wirtschaftsprüfer unterstützt Sie bei der Einhaltung von Rechtspflichten rund um den Jahresabschluss und darüber hinaus auch bei der Bewältigung von Geschäfts- und Gesetzesänderungsrisiken. Eine ganzheitliche Risikoberatung ist bei der Prüfung „inklusive“.
Entgegen der Steuerberater haben Wirtschaftsprüfer keine Gebührenverordnung. Die Honorare einer Prüfungshandlung werden folglich entsprechend des zeitlichen Aufwands verhandelt. Die in Ansatz gebrachten Stundensätze sind von Wirtschaftsprüfer zu Wirtschaftsprüfer unterschiedlich, ebenso der Zeitansatz. Holen Sie sich deshalb für Pflichtprüfungen am besten mehrere Angebote ein. Ein unverbindliches Angebot können Sie unter halle@wrt-revision.de gern abfragen.
Wirtschaftsprüfer arbeiten zumeist mit einer Vielzahl von Unternehmen der gleichen Branche zusammen. Bei vielen Herausforderungen, die Sie in Ihrem beruflichen Alltag meistern müssen, kann Ihnen der Wirtschaftsprüfer deshalb Strategien und Herangehensweisen innerhalb Ihrer Branche aufzeigen. Dabei hat Verschwiegenheit natürlich oberste Priorität.
Kommen Sie bei rechtlichen oder wirtschaftlichen Fragen also einfach auf uns zu – wir kennen die Sachverhalte, die Sie beschäftigen.
Gerne können Sie mit uns in Kontakt treten! Sie erreichen unsere Mitarbeiter an unseren 4 Niederlassungen. Wir freuen uns darauf, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen bei Ihren Anliegen weiterzuhelfen.
WRT Revision und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
August-Bebel-Straße 47
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345/ 297890
E-Mail: halle@wrt-revision.de
WRT Revision und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Brauhof 12
44866 Bochum
Telefon: 02327/84081
E-Mail: bochum@wrt-revision.de
WRT Steuerberatungs GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Bahnhofstraße 42
06526 Sangerhausen
Telefon: 03464/342080
E-Mail: info@wrt-stbg.de
WRT Steuerberatungs GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Illewitzer Straße 2
06347 Gerbstedt
Telefon: 034783/29527
E-Mail: info@wrt-stbg.de
©2024 | www.wrt-revision.de | Alle Rechte vorbehalten
Nehmen Sie Kontakt auf
Nehmen Sie Kontakt auf