Steuerberatung

Wie können wir Ihnen weiter helfen?

Steuerberatung mit langjähriger Erfahrung

Als erfahrene Steuerberater mit langjähriger Praxis unterstützen wir Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen rund um Steuern und Finanzen. Wir bieten individuelle Lösungen und professionelle Beratung, um Ihre steuerlichen Angelegenheiten optimal zu gestalten. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Kontaktieren Sie uns, um von unserer Erfahrung und unserem Fachwissen zu profitieren.

Referenzen

Wir betreuen seit Jahren an allen Standorten vor allem kleine- sowie mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen zu allen steuerlichen Themen.

Wir bieten eine ganzheitliche steuerliche wie auch wirtschaftliche Beratung an.

Mandantenstruktur

Privatwirtschaftlich

+ Bauwesen
+ Handwerk
+ Handel
+ Energie
+ Dienstleistungen
+ Produktion (u.a. Metallverarbeitung, Chemie)
+ Privatschulen u. Kindergärten
+ Immobilien

Freiberufler und Selbständige

+ Ärzte
+ Apotheken
+ Heilberufe
+ Architekten
+ Ingenieure
+ Rechtsanwälte
+ Notare
+ Makler
+ Finanzberater

Privatpersonen

+ Angestellte
+ Rentner
+ Vermieter
+ Kapitalanleger
+ vermögende Privatpersonen

Häufige Fragen zum Thema Steuerberatung

Steuern können komplex sein, aber ein Steuerberater kann Ihnen helfen. Hier finden Sie Antworten auf gängige Fragen zur Steuerberatung für Unternehmer und Privatpersonen.

Der Gesetzgeber schreibt nicht vor wer Ihre steuerlichen Pflichten erledigen muss. Sie sind also nicht gezwungen, einen Steuerberater zu beauftragen und könnten im Prinzip alles selbst erledigen. Es ist vielmehr die Frage ob Sie einen Steuerberater benötigen. Die Antwort darauf richtet sich ganz nach Ihren eigenen Ansprüchen und Kenntnissen. Für die meisten Unternehmen empfiehlt es sich aber, den Jahresabschluss von einem Steuerberater erstellen zu lassen, selbst oder gerade wenn Sie die unterjährliche Buchhaltung selbst erledigen. Lassen Sie sich daher von uns beraten, um herauszufinden ob ein Steuerberater für Sie sinnvoll ist.

Die individuelle Beratung und entsprechend zugeschnittenen Leistungen eines Steuerberaters können nicht mit einem Einheitstarif berechnet werden. Dennoch gibt es mit der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) einen festgelegten Rahmen für die Höhe angemessener Honorare. In diesem Rahmen dürfen die Steuerberater ihre Gebühren frei und je nach Einzelfall festlegen. Bitte sprechen Sie uns für ein konkretes Angebot gerne an.

Sofern Sie keine anderweitige vertragliche Grundlage mit Ihrem bisherigen Steuerberater abgeschlossen haben, kann nach § 627 BGB jederzeit der Steuerberater ohne Kündigunsfrist gewechselt werden. Zudem ist der alte Steuerberater verpflichtet, einen reibungslosen Wechsel zu ermöglichen. Dazu zählt auch, dass er sämtliche Daten und Unterlagen an den neuen Steuerberater übermitteln muss. Vorrausetzung dafür ist, dass alle offenen Rechnungen gezahlt wurden.

Alle Mitarbeiter sind uneingeschränkt verschwiegenheitspflichtig. Für Steuerberater gelten berufsrechtliche Verschwiegenheitspflichten wie sie bspw. auch für Ärzte oder Rechtsanwälte gelten. Sie können also darauf vertrauen, dass alle Gespräche und Informationen vertraulich behandelt werden.

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung können Sie Ihre Unterlagen bei uns selbstverständlich elektronisch einreichen. Neben der klassisch bekannten Form der Buchhaltung können wir Ihnen auch moderne digitale Buchführungslösungen anbieten. Um Ihre Unterlagen und Belege einzureichen, müssen Sie diese lediglich scannen und uns online zur Verfügung stellen.

Was sind die Aufgaben eines Steuerberater?

Die Aufgaben eines Steuerberaters sind sehr vielfältig. Sie lassen sich hauptsächlich in folgende Themenbereiche zusammenfassen:

Steuerberater beraten Mandanten zu allen Themen der optimalen Steuergestaltung, erteilen Ratschläge bei Fragen zu privaten oder betrieblichen Rechtsverhältnissen unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte. Außerdem beraten Steuerberater bei Rechtsformwechseln von Unternehmen, Unternehmenstranskationen und Nachfolgeregelungen. Weiterhin übernimmt der Steuerberater die Kommunikation mit Behörden oder Dritten in abgaberechtlichen Angelegenheiten, prüft Steuerbescheide, nimmt an Betriebsprüfungen teil und informiert über Neuerungen oder Veränderungen im Steuerrecht.

Die Bearbeitung von Steuerangelegenheiten umfasst vor allem die Erstellung von Steuererklärungen (Einkommenssteuererklärung, Körperschaftssteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen, Umsatzsteuerjahreserklärungen sowie Erbschaftssteuererklärungen und Schenkungssteuererklärungen), Steueranmeldungen (Lohnsteuer-, Kapitalertragssteueranmeldung und Umsatzsteuervoranmeldung) sowie verschiedene Antragsstellungen (Kindergeld, Eigenheimzulage und Investitionszulage).

Hierzu zählen im Einzelnen die Buchführung (Einrichtung der Buchführung, Erstellung eines Kontenplans, Buchführung selbst, Kontieren der Belege) sowie die Erstellung von Abschlüssen (Einnahmen-Überschussrechnung, Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss, Zwischenabschluss, Auseinandersetzungsbilanz, Liquidationsbilanz und Erläuterungsberichte).

Diese Disziplin des Steuerberaters besteht einerseits aus der Einrichtung der Lohnbuchführung. Hierzu gehören die Sammlung, Aufstellung und Eingabe der Arbeitnehmerdaten sowie die Erarbeitung und Eingabe der Mandantenstammdaten. Zum anderen übernimmt der Steuerberater auch die Lohnbuchführung. Dazu zählen vor allem die Zusammenstellung und die Aufbereitung der unterschiedlichen Lohnabrechnungsdaten. Auf Wunsch kann der Steuerberater mit weiteren Tätigkeiten aus dem Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie dem Personalwesen beauftragt werden.

Der Steuerberater kann dazu berechtigt werden, bestimmte Anträge bei den Finanzämtern zu stellen (Anpassung der Steuervorauszahlung, Fristverlängerungen, Stundung von Steuerschulden, Erstattung entrichteter Steuerschulden, Aufhebung einer Steueranmeldung, Erlass von Steuerschulden, Aufhebung bzw. Änderung eines Steuerbescheids und Erstattung ausländischer Quellensteuer). Außerdem setzt er die Rechte seiner Mandanten vor den Finanzämtern oder den Finanzgerichten durch.

Neben der betriebswirtschaftlichen Beratung im Vorfeld, kann der Steuerberater die Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens prüfen und entsprechende Sanierungspläne erstellen. Er setzt sich mit den Vor- und Nachteilen des außergerichtlichen Vergleichs auseinander, kann Sachverständigengutachten sowie Insolvenzpläne erstellen und ist auch in der Lage diese zu prüfen. Weiterhin gehören zu seinen Dienstleistungen die Insolvenzberatung, die Insolvenzverwaltung und die Liquidation.

Sprechen Sie uns an

Gerne können Sie mit uns in Kontakt treten! Sie erreichen unsere Mitarbeiter an unseren 4 Niederlassungen. Wir freuen uns darauf, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen bei Ihren Anliegen weiterzuhelfen.

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